Club Blaues Meer
Wilhelm Christian Holznigenkemper
eingetragener Kaufmann
am Amtsgericht Arnsberg, HRA 3587
Alte Kreisstraße 13
59581 Warstein
Postfach 1368
59564 Warstein
Telefon 02902 97260
Telefax 02902 2092
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E-Mail info(at)club-blaues-meer.de
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Für die Schweiz
Raiffeisenbank St. Gallen
Konto 783228.66
AGB
Reisebedingungen und wichtige Hinweise
1. Abschluss des Reisevertrages
Die mündliche oder schriftliche Reiseanmeldung kann in jedem Reisebüro erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club Blaues Meer Reisen (CBM) den Abschluss des Reisevertrages aufgrund des vorliegenden Prospektes verbindlich an. Der Anmelder haftet auch für die Verpflichtungen der von ihm mitangemeldeten Teilnehmer, sofern er eine entsprechende Verpflichtung, durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung, übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von CBM zustande. CBM übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich an den Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Buchungsbestätigungen von Reservierungssystemen sind vorbehaltlich der Korrektur offensichtlicher Preisfehler. Weicht die von uns zugesandte Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der neuen Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung von 20% fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit der Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, nach Erhalt des Sicherungsscheins, in einer Summe zu entrichten. Bei Buchung von Bausteinleistungen (Nur-Hotel, Mietwagen oder Nur-Flug) kann nach Absprache auch das Reisebüro den Reisepreis kassieren.
3. Insolvenzschutz
Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den Bestimmungen § 651 k BGB bei der Zürich Versicherung gegen die Insolvenz des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält auf der Rückseite der Reisebestätigung die Versicherungspolice. Die Police verbrieft den direkten Anspruch der auf der Bestätigung aufgeführten Kunden gegen die Zürich Versicherung.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den CBM bindend. CBM behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch CBM.
5. Preisanpassung
CBM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren wie folgt zu ändern: Bei der auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CBM vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann CBM vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber CBM erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für CBM nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CBM den Reisenden unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CBM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt und Terminänderung
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung sollte schriftlich an CBM erfolgen. Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 75% des Reisepreises.
Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 50,- E. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung, durchgeführt werden. Die Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen betragen bei einer Hotelreservierung 25,- Euro und bei einer Pauschalreise 25,- Euro zzgl. anfallender Umbuchungskosten bei der Fluggesellschaft. Die Umbuchungskosten der Fluggesellschaft ermitteln wir im Bedarfsfall. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CBM in Warstein. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskosten-Versicherung.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für verbleibende Personen muss eine Unterkunft entsprechend der neuen Belegung gebucht werden.
CBM behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist CBM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Nur-Flug Buchungen können nicht storniert oder umgebucht werden.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
7. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CBM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsanspüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CBM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
8. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder CBM für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich CBM gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber CBM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und CBM Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder CBM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei CBM in Warstein maßgebend. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Reklamationen nicht bevollmächtigt.
Sollte eine gebuchte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, sind wir berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Erstattung der nicht gewährten Leistung.
Für den Inhalt von Hotelprospekten, die zur Information ausgegeben werden, übernehmen wir und die Buchungsstelle keine Gewähr. Die Verpflegung an Bord bei Charterflügen gilt teilweise als Bestandteil der Verpflegungsleistung.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbingenen Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausfühende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muß er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Seite www.lba.de abrufbar.
11. Vermittlung eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM erfolgen. Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt an den Autovermieter zu stellen. In diesem Falle tritt CBM nur als Vermittler auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
12. Vermittlung eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet CBM nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
13. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen CBM wegen Leistungsstörung ist ausgeschlossen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- und Gesundheitsvorschriften der EU. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über Pass- und Visabestimmungen, für deren Einhaltung der Kunde selbst verantwortlich ist.
15. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Der Reisende kann CBM nur am Firmensitz in Warstein verklagen.
Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.
16. Reiseveranstalter
Club Blaues Meer Reisen, Wilhelm Christian Holznigenkemper
eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Arnsberg, HRA 3587
Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein, Postfach 1368, 59564 Warstein
Telefon (02902) 97260, Fax (02902) 2092
www.club-blaues-meer.de / E-Mail: info(at)club-blaues-meer.de
Bankverbindungen
Deutsche Bank Arnsberg, BLZ 46670024, Konto 502681000
Dresdner Bank Meschede, BLZ 44080050, Konto 782296000
Volksbank Hellweg eG, BLZ 41460116, Konto 8007999301
SWIFT/BIC: GENODEM1SOE / IBAN: DE75 414 601 16 8 007 999 301
Schweiz: Raiffeisenbank St. Gallen, Konto 783228.66


